Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.2012

Geschäftszahl

2012/06/0115

Rechtssatz

Die von einem Straßenprojekt betroffenen Grundeigentümer sind berechtigt geltend zu machen, durch den Bescheid, mit dem die Straßenbaubewilligung erteilt wurde, in ihrem Recht auf Änderung des Bauvorhabens hinsichtlich der Straßentrasse und der technischen Ausgestaltung der Straße, insofern dadurch die Beanspruchung ihres jeweiligen Grundstückes vermieden oder verändert werden kann, verletzt worden zu sein. Dabei ist aber im vorliegenden Fall festzuhalten, dass das eisenbahnrechtliche Bewilligungsverfahren (Verlängerung der Straßenbahnlinie) mit dem Berufungsbescheid der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie rechtskräftig abgeschlossen wurde. Diese rechtskräftige Bewilligung war von der Straßenrechtsbehörde zu beachten. Der Umstand, dass diesbezüglich ein Beschwerdeverfahren beim Verwaltungsgerichtshof anhängig ist (aufschiebende Wirkung wurde nicht bewilligt), vermag daran nichts zu ändern.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2012/06/0116