Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.2013

Geschäftszahl

2012/06/0110

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/17/0166 B 14. Dezember 2011 RS 3

Stammrechtssatz

Paragraph 55, Absatz eins, zweiter Satz VwGG kommt bei der Einstellung wegen einer sonstigen Gegenstandslosigkeit nicht zum Tragen vergleiche den hg. Beschluss vom 15. September 2009, Zl. 2008/06/0199).