Verwaltungsgerichtshof
20.06.2013
2012/06/0092
Gegenüber einem geänderten Projekt ist eine Präklusion nicht eingetreten. Diese betroffenen präkludierten Beteiligten erlangen ihre Parteistellung durch die Antragsänderung ex nunc im Rahmen ihrer Betroffenheit wieder. Eine eingetretene Präklusion kann im Berufungsverfahren insofern wieder erlöschen und sohin zur Wiedererlangung der Parteistellung führen, als die Antragsänderung Auswirkungen auf die Rechtsstellung der betroffenen Beteiligten hat. Nichts anderes kann gelten, wenn das Vorhaben nach Erteilung der Genehmigung nicht konsenskonform errichtet wurde und die Abweichungen nachträglich genehmigt werden sollen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2012/06/0093