Wie die im § 79 Abs. 6 Wr BauO enthaltene (wenn auch nur demonstrative) Aufzählung deutlich zeigt, sind nach dieser Norm zwar sonstige Bauwerke im Seitenabstand zulässig, nicht aber Gebäude.Wie die im Paragraph 79, Absatz 6, Wr BauO enthaltene (wenn auch nur demonstrative) Aufzählung deutlich zeigt, sind nach dieser Norm zwar sonstige Bauwerke im Seitenabstand zulässig, nicht aber Gebäude.