Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.07.2013

Geschäftszahl

2012/05/0192

Rechtssatz

Nach dem Gesetzeswortlaut (arg.: "oder") genügt es für eine Ausnahmebewilligung, wenn einer der Punkte des Paragraph 69, Absatz 2, Wr BauO erfüllt ist.