Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.2014

Geschäftszahl

2012/05/0081

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/05/0192 E 23. Juli 2013 RS 4

Stammrechtssatz

Nach dem Gesetzeswortlaut (arg.: "oder") genügt es für eine Ausnahmebewilligung, wenn einer der Punkte des Paragraph 69, Absatz 2, Wr BauO erfüllt ist.