Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.2012

Geschäftszahl

2012/04/0013

Rechtssatz

Durch die Aufforderung nach Paragraph 91, Absatz 2, GewO 1994 wird die Sache des gegenständlichen Entziehungsverfahrens festgelegt, welche auch die in dieser Aufforderung angeführten für die Entfernung der genannten natürlichen Person bestimmenden Gründe umfasst (Hinweis E vom 2. Februar 2012, 2011/04/0197, mwN).