Verwaltungsgerichtshof
21.12.2012
2012/03/0088
Vermögen Lücken in der Einfriedung des Geheges ein Ein- und Auswechseln von Haarwild nicht hintanzuhalten, läuft dies dem umfassenden Abschlussgebot des Paragraph 8, Absatz 2, Krnt JagdG 2000 zuwider. In diesem Zusammenhang kommt es nach Paragraph 8, Absatz 2, leg cit nicht darauf an, ob ein- bzw auswechselndes Wild das Gatterwild gefährden könnte.