Verwaltungsgerichtshof
30.06.2015
2012/03/0087
Die Erbringung von Verkehrsleistungen durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen im Personenverkehr erfordert neben dem reinen Zugang zur Schieneninfrastruktur auch, dass in den vom Eisenbahnverkehrsunternehmen bedienten Personenbahnhöfen Fahrgäste über das Zugangebot informiert werden und Fahrausweise erwerben können; dazu kann es - insbesondere in zeitlichem Zusammenhang mit einem neuen oder veränderten Verkehrsangebot - auch zweckmäßig sein, "PromotorInnen" einzusetzen, die in branchenüblicher Weise auf das Angebot des Eisenbahnverkehrsunternehmens aufmerksam machen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2012/03/0098
2012/03/0107
2012/03/0099