Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.2015

Geschäftszahl

2012/03/0087

Rechtssatz

Die Erbringung von Verkehrsleistungen durch ein Eisenbahnverkehrsunternehmen im Personenverkehr erfordert neben dem reinen Zugang zur Schieneninfrastruktur auch, dass in den vom Eisenbahnverkehrsunternehmen bedienten Personenbahnhöfen Fahrgäste über das Zugangebot informiert werden und Fahrausweise erwerben können; dazu kann es - insbesondere in zeitlichem Zusammenhang mit einem neuen oder veränderten Verkehrsangebot - auch zweckmäßig sein, "PromotorInnen" einzusetzen, die in branchenüblicher Weise auf das Angebot des Eisenbahnverkehrsunternehmens aufmerksam machen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2012/03/0098

2012/03/0107

2012/03/0099