Verwaltungsgerichtshof
20.03.2012
2011/18/0256
Ein über zehnjähriger, überwiegend rechtmäßiger inländischer Aufenthalt - mag dieser auch auf asylrechtliche Bestimmungen zurückzuführen sein - kann den persönlichen Interessen eines Fremden an einem Verbleib im Bundesgebiet ein großes Gewicht verleihen vergleiche E 25. September 2009, 2007/18/0538). Bei einer solchen, dermaßen langen Aufenthaltsdauer wird regelmäßig von einem Überwiegen der persönlichen Interessen an einem Verbleib in Österreich und damit der Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung auszugehen sein vergleiche E 30. August 2011, 2008/21/0605).
ECLI:AT:VWGH:2012:2011180256.X01