Verwaltungsgerichtshof
27.01.2014
2011/17/0263
Es ist dem PKG nur dann Genüge getan, wenn die für die neu gebildete Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zur Anwendung kommenden Regelungen des Geschäftsplanes bereits in der Anzeige ihrer Bildung der Behörde bekannt gegeben werden.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2011/17/0265 E 27. Jänner 2014
2011/17/0264 E 27. Jänner 2014