Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.2014

Geschäftszahl

2011/17/0263

Rechtssatz

Es ist dem PKG nur dann Genüge getan, wenn die für die neu gebildete Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zur Anwendung kommenden Regelungen des Geschäftsplanes bereits in der Anzeige ihrer Bildung der Behörde bekannt gegeben werden.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2011/17/0265 E 27. Jänner 2014

2011/17/0264 E 27. Jänner 2014