Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.07.2011

Geschäftszahl

2011/17/0149

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/17/0135 E 20. Juli 2011 RS 1

Stammrechtssatz

Die Begriffsbildung des Paragraph 1272, ABGB zum Spiel ist für die Subsumtion eines Automaten unter das Glücksspielgesetz nicht von Bedeutung. Auch die Hinweise auf die allgemeinen Ausführungen in Strejcek/Bresich, Kommentar zum Glücksspielgesetz, Paragraph eins, GSpG, Rz 6, vermögen die in dem Erkenntnis vom 28. Juni 2011, Zl. 2011/17/0068, eingehend dargestellte Beurteilung des hier vorliegenden Glücksspielautomaten "Fun Wechsler" nicht zu erschüttern.