Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.2013

Geschäftszahl

2011/17/0140

Rechtssatz

Der Abgabepflichtigen steht es jederzeit offen, innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist einen Antrag gemäß Paragraph 217, Absatz 7, BAO zu stellen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/17/0141