Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.07.2011

Geschäftszahl

2011/17/0135

Rechtssatz

Die Begriffsbildung des Paragraph 1272, ABGB zum Spiel ist für die Subsumtion eines Automaten unter das Glücksspielgesetz nicht von Bedeutung. Auch die Hinweise auf die allgemeinen Ausführungen in Strejcek/Bresich, Kommentar zum Glücksspielgesetz, Paragraph eins, GSpG, Rz 6, vermögen die in dem Erkenntnis vom 28. Juni 2011, Zl. 2011/17/0068, eingehend dargestellte Beurteilung des hier vorliegenden Glücksspielautomaten "Fun Wechsler" nicht zu erschüttern.