Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
16.05.2011
Geschäftszahl
2011/17/0053
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/17/0177 E 24. September 2003 VwSlg 16183 A/2003 RS 1
Stammrechtssatz
Nach § 21 Abs. 1a VStG sind nicht nur die finanziellen, sondern sämtliche Aspekte der Bedeutung der in der Verwaltungsübertretung liegenden Verletzung öffentlicher Interessen zu berücksichtigen. Neben der fiskalischen Seite - der Sicherung von Einnahmen - dienen die nach dem Wiener Parkometergesetz geführten Abgabenstrafverfahren im Besonderen auch der Durchsetzung der Parkraumbewirtschaftung.