Verwaltungsgerichtshof
16.05.2011
2011/17/0053
GRS wie 2002/17/0177 E 24. September 2003 VwSlg 16183 A/2003 RS 1
Nach Paragraph 21, Absatz eins a, VStG sind nicht nur die finanziellen, sondern sämtliche Aspekte der Bedeutung der in der Verwaltungsübertretung liegenden Verletzung öffentlicher Interessen zu berücksichtigen. Neben der fiskalischen Seite - der Sicherung von Einnahmen - dienen die nach dem Wiener Parkometergesetz geführten Abgabenstrafverfahren im Besonderen auch der Durchsetzung der Parkraumbewirtschaftung.