Verwaltungsgerichtshof
18.03.2013
2011/16/0184
GRS wie 2011/16/0084 E 28. April 2011 RS 2
Auf dem Vertreter lastet auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden Quote und des Betrages, der bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen der Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre vergleiche das hg. Erkenntnis vom 23. März 2010, Zl. 2007/13/0137).