Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.2013

Geschäftszahl

2011/16/0184

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/16/0084 E 28. April 2011 RS 2

Stammrechtssatz

Auf dem Vertreter lastet auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden Quote und des Betrages, der bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen der Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre vergleiche das hg. Erkenntnis vom 23. März 2010, Zl. 2007/13/0137).