Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2012

Geschäftszahl

2011/16/0126

Rechtssatz

Eine bei der Schlussverteilung zu berücksichtigende Konkursquote wäre auf den Haftungsbetrag anzurechnen gewesen vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2010, 2006/13/0071).