Verwaltungsgerichtshof
29.04.2013
2011/16/0004
Das Heimfallsrecht nach Paragraph 760, ABGB ist kein Erbrecht. Vielmehr wird der vom Gericht als erblos erklärte Nachlass dem Staat (auf Antrag) übergeben. Weder ist vom Bund eine Erbserklärung (Anmerkung: seit dem AußStrG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2003,, nunmehr Erbantrittserklärung) abzugeben, noch findet eine Einantwortung statt vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 27. September 1990, 89/16/0216, VwSlg 6535 F/1990, mwN).