Verwaltungsgerichtshof
24.04.2014
2011/15/0180
GRS wie 97/15/0126 E 16. Dezember 1999 RS 1
Ein Steuerpflichtiger, der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wissen will, hat selbst das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis E 20.11.1996, 96/15/0004).
ECLI:AT:VWGH:2014:2011150180.X02