Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2014

Geschäftszahl

2011/15/0106

Rechtssatz

Die Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben setzt voraus, dass der Abgabepflichtige im Vertrauen auf die Richtigkeit der Auskunft Dispositionen getroffen hat, die er ohne die unrichtige Auskunft nicht getroffen hätte vergleiche das hg. Erkenntnis vom 16. September 2003, 99/14/0228).