Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.2014

Geschäftszahl

2011/15/0068

Rechtssatz

Das Berufsbild des Lehrers beinhaltet über die Aufgabe der reinen Wissensvermittlung hinaus auch persönlichkeitsbildende Komponenten. Um den darin und allgemein im Lehrberuf gelegenen Anforderungen zu genügen und auch um einer erfolgreichen Wissensvermittlung gerecht zu werden, sind einschlägige psychologische Kenntnisse unzweifelhaft sinnvoll. Es ist damit auch die psychologische Fortbildung bei einem in kaufmännischen - bzw. im vorliegenden Fall: technischen - Fächern unterrichtenden Lehrer berufsspezifisch.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2014:2011150068.X03