Verwaltungsgerichtshof
26.06.2014
2011/15/0050
Ein Geschäftsführer, der für seine Tätigkeit einen fixen Jahresbezug und darüber hinaus eine gewinnabhängige Tantieme erhält und der Anspruch auf Spesenersatz für notwendige Geschäftsreisen hat, trägt kein Unternehmerrisiko vergleiche das hg. Erkenntnis vom 2. Juli 2002, 2001/14/0059).