Verwaltungsgerichtshof
26.06.2014
2011/15/0050
Die Tatsache, dass jemand die mit seiner Tätigkeit verbundenen Kosten nicht zu tragen hat, bildet einen gewichtigen Hinweis auf ein Dienstverhältnis vergleiche das hg. Erkenntnis vom 19. Jänner 1984, 83/15/0114, VwSlg 5852 F/1984).