Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.07.2015

Geschäftszahl

2011/13/0067

Rechtssatz

Ein Eigentumsübergang nach bürgerlichem Recht ist nicht Voraussetzung für einen Zufluss vergleiche Doralt, EStG10, Paragraph 19, Tz 8.)

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/13/0139