Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.07.2015

Geschäftszahl

2011/13/0067

Rechtssatz

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbilligt Grundstücke, so liegt im Unterschied zwischen dem vom Arbeitnehmer gezahlten Preis und dem Verkehrswert ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vergleiche z.B. das Erkenntnis vom 28. Februar 1973, 1192/72, VwSlg 4508 F/1973). Daran ändert es auch nichts, wenn die Überlassung an die Ehefrau des Arbeitnehmers erfolgt vergleiche in diesem Sinne zuletzt etwa das Erkenntnis vom 18. Dezember 2014, 2012/15/0003, mwN).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2011/13/0139