Verwaltungsgerichtshof
23.11.2011
2011/12/0054
Dass die Dauerverwendung eines "Mitarbeiters Jobcenter" alle in Paragraph 4 a, PT-ZuordnungsV 2003 angeführten Aufgaben umfasst, lässt sich nicht aus Paragraph 4 a, PT-ZuordnungsV 2003 ableiten (Hinweis E vom 20. Mai 2009, 2008/12/0082). Vielmehr wäre es Sache des zur Festlegung der Organisation im Bereich des KEC Zuständigen, dort Arbeitsplätze einzurichten, die den Anforderungen des Paragraph 36, BDG 1979 zu entsprechen hätten. Ein Arbeitsplatz, der sämtliche auch im ersten Gedankenstrich des Paragraph 4 a, P-ZV 2003 enthaltenen Aufgaben als Dauerverwendung organisatorisch umschreiben würde, dürfte nach Maßgabe des vorzitierten Erkenntnisses keinesfalls eingerichtet werden.