Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.2011

Geschäftszahl

2011/12/0050

Rechtssatz

Unter "Dienstbehörde" im Verständnis des Paragraph 14, Absatz 3, BDG 1979 ist die oberste Dienstbehörde und deren gesamter Wirkungsbereich zu verstehen (Hinweis E vom 20. Dezember 2005, 2005/12/0058).