Verwaltungsgerichtshof
23.11.2011
2011/12/0018
Für die Frage der dauernden Dienstunfähigkeit eines Beamten ist auch eine Prognose über die Zahl, das Ausmaß und die Entwicklung der Krankenstände, die infolge einer psychischen Erkrankung zu erwarten sind, maßgeblich. Dabei handelt es sich um eine Fachfrage, die von einem Sachverständigen in Anwendung seiner Sachkenntnisse zu klären ist (Hinweis Erkenntnisse vom 17. Dezember 2007, 2006/12/0212, und vom 17. Oktober 2008, 2005/12/0110).
ECLI:AT:VWGH:2011:2011120018.X01