Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.2012

Geschäftszahl

2011/10/0178

Rechtssatz

Es stellt eine Beschränkung des von Artikel 56, AEUV (vormals Artikel 49, EGV) verbürgten freien Dienstleistungsverkehrs dar, wenn das Führen und Begleiten beim Schilaufen den Schischulen vorbehalten wird, für deren Betrieb eine Bewilligung erforderlich ist vergleiche EuGH Urteil 19. Juli 2012, C-470/11, SIA Garkalns).