Verwaltungsgerichtshof
23.10.2012
2011/10/0178
Es stellt eine Beschränkung des von Artikel 56, AEUV (vormals Artikel 49, EGV) verbürgten freien Dienstleistungsverkehrs dar, wenn das Führen und Begleiten beim Schilaufen den Schischulen vorbehalten wird, für deren Betrieb eine Bewilligung erforderlich ist vergleiche EuGH Urteil 19. Juli 2012, C-470/11, SIA Garkalns).