Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.2011

Geschäftszahl

2011/10/0012

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/17/0164 E 22. September 1989 RS 8

Stammrechtssatz

Aus Paragraph 17, Absatz eins, AVG kann kein Recht abgeleitet werden, im Rahmen des Parteiengehörs den gesamten Akt - oder auch Aktenbestandteile -

in Kopie von der Beh zugesendet zu erhalten. (Hinweis auf E vom 20.11.1986, 86/02/0091)