Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.2012

Geschäftszahl

2011/09/0181

Rechtssatz

Der "usus", dass sich ein höherrangiger Kriminalbeamter eines Kollegen als Chauffeur bedient, widerspricht in vielen Fällen dem Gebot des Paragraph 43, BDG 1979 einer gewissenhaften und treuen (weil nicht unter sparsamer Verwendung von Ressourcen erfolgenden) Pflichterfüllung.