Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2012

Geschäftszahl

2011/09/0124

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/09/0264 E 15. April 1998 RS 3

Stammrechtssatz

Der Verdacht (für die Annahme einer Dienstpflichtverletzung des Beamten) besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen gegeben erscheinen lassen (Hinweis E 23.4.1993, 92/09/0398).