Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.2011

Geschäftszahl

2011/09/0023

Rechtssatz

Im bloßen Zugeben des Tatsächlichen ist kein qualifiziertes Geständnis iSd Paragraph 34, Absatz eins, Ziffer 17, StGB zu erblicken.