Verwaltungsgerichtshof
20.06.2011
2011/09/0023
Im bloßen Zugeben des Tatsächlichen ist kein qualifiziertes Geständnis iSd § 34 Abs. 1 Z. 17 StGB zu erblicken.Im bloßen Zugeben des Tatsächlichen ist kein qualifiziertes Geständnis iSd Paragraph 34, Absatz eins, Ziffer 17, StGB zu erblicken.