Verwaltungsgerichtshof
15.07.2013
2011/08/0151
Der Betrieb ist der KG wirtschaftlich zuzurechnen, wenn er auf ihre Rechnung und Gefahr betrieben worden ist, wenn also die KG aus den in diesem Zusammenhang getätigten Umsatzgeschäften berechtigt und verpflichtet wurde. Wer berechtigt und verpflichtet wird, ist eine Rechtsfrage, die auf Grund rechtlicher Gegebenheiten (z.B. Eigentum am Betrieb) beantwortet werden kann, wobei eine Änderung dieser Zuordnung durch Rechtsakte möglich ist vergleiche das hg. Erkenntnis vom 4. Juli 2007, Zl. 2004/08/0127).