Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.07.2013

Geschäftszahl

2011/08/0151

Rechtssatz

Beim Begriff des Betriebes iSd Paragraph 35, Absatz eins, ASVG kann - wie auch zur Umschreibung dieses Begriffes in allen arbeitsrechtlichen Zusammenhängen - auf die Rechtsprechung zu Paragraph 34, Absatz eins, ArbVG zurückgegriffen werden.