Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.09.2013

Geschäftszahl

2011/08/0063

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/08/0041 E 18. Februar 2009 RS 3

Stammrechtssatz

Die Gewährung eines leistungsbezogenen Entgeltes steht einem Dienstverhältnis nicht entgegen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 2. April 2008, Zl. 2007/08/0038, mwN).