Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.09.2013

Geschäftszahl

2011/08/0063

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/08/0041 E 18. Februar 2009 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass ein Dienstverhältnis vorliegt, wenn der Dienstnehmer zusätzlich über einen Gewerbeschein verfügt vergleiche das hg. Erkenntnis vom 2. April 2008, Zl. 2007/08/0038).