Verwaltungsgerichtshof
04.09.2013
2011/08/0063
GRS wie 2007/08/0041 E 18. Februar 2009 RS 2
Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass ein Dienstverhältnis vorliegt, wenn der Dienstnehmer zusätzlich über einen Gewerbeschein verfügt vergleiche das hg. Erkenntnis vom 2. April 2008, Zl. 2007/08/0038).