Verwaltungsgerichtshof
27.04.2011
2011/08/0038
Es reicht nicht hin, in einem "Werkvertrag" nur den Rahmen für im Einzelfall abgeschlossene Vertragsverhältnisse abzustecken, wenn es an der für eine Zuordnung zu einem bestimmten Vertragstyp erforderlichen Bestimmtheit der Leistungen fehlt vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 17. Dezember 2002, Zl. 99/08/0102, und vom 22. Jänner 2003, Zl. 99/08/0055).