Verwaltungsgerichtshof
24.05.2012
2011/07/0239
Die Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechts iSd Paragraph 21, Absatz 3, WRG 1959 stellt nicht den Fall einer Verlängerung oder eines Fortlebens des alten Wasserbenutzungsrechts, sondern die Erteilung eines neuen Rechts an Stelle eines durch Zeitablauf untergegangenen Rechts dar (Hinweis E 25. April 2002, 98/07/0023).