Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.2012

Geschäftszahl

2011/07/0239

Rechtssatz

Die Einwendungsmöglichkeiten des Inhabers eines rechtmäßig geübten Wasserbenutzungsrechtes iSd Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959 können im Verfahren zur Wiederverleihung eines anderen Wasserbenutzungsrechtes unter Umständen eingeschränkt sein.