Verwaltungsgerichtshof
22.12.2011
2011/07/0226
Um einen Kaufvertrag als Flurbereinigungsmaßnahme anzuerkennen, muss es zu einer Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse iSd Paragraph eins, Absatz eins, Krnt FlVfLG 1979 kommen. Entscheidend ist dabei lediglich die Feststellung der Behebung eines Agrarstrukturmangels durch agrarstrukturelle Vorteile. Auf eine ziffernmäßige Bewertung eines Vorteils kommt es hingegen nicht an.