Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.2011

Geschäftszahl

2011/07/0226

Rechtssatz

Zu einer Bewertung nach Paragraph 16, Krnt FlVfLG 1979, die in einem Zusammenlegungsverfahren die wesentliche Grundlage für die Agrarbehörde darstellt, um die Grundflächen nach ihrer Wertigkeit neu zuteilen zu können, kommt es in einem Verfahren nach Paragraph 46, Krnt FlVfLG 1979 nicht (Hinweis E 17.02.2011, 2009/07/0062).