Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2013

Geschäftszahl

2011/07/0196

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/07/0090 E 12. Februar 1991 VwSlg 13377 A/1991 RS 2

Stammrechtssatz

Abgesehen von Paragraph 38, WRG, in welchem Falle eine Einräumung von Zwangsrechten nicht in Betracht kommt, kann nach den Bestimmungen des WRG eine beantragte wasserrechtliche Bewilligung nur erteilt werden, wenn sich der Bewilligungswerber mit dem Grundeigentümer über den beabsichtigten Eingriff und die dafür zu leistende Entschädigung geeinigt hat oder wenn ein entsprechendes Zwangsrecht begründet worden ist, ausgenommen die Fälle des Paragraph 111, Absatz 4, WRG (Hinweis E 19.9.1989, 89/07/0029).