Verwaltungsgerichtshof
18.12.2012
2011/07/0190
Die Bestimmungen des Paragraph 22 b, Absatz 2 und 3 Slbg NatSchG 1999 stehen in engem Zusammenhang mit der Umsetzung der Bestimmungen des Artikel 6, Absatz 3, FFH-RL. Sie sehen - wie dort - ein zweistufiges System vor, das zum einen die Bewilligungspflicht bestimmter Maßnahmen und zum anderen die Kriterien für deren Bewilligungsfähigkeit festlegt.