Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.2011

Geschäftszahl

2011/07/0150

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/07/0041 E 16. Juli 2010 RS 1

Stammrechtssatz

Der Eigentümer eines erschließungsbedürftigen Grundstückes muss sich nicht mit dem Befahren einer im fremden Eigentum stehenden Liegenschaft gegen jederzeitigen Widerruf begnügen. Eine lediglich (prekaristische) Duldung vermittelt ihm keinen Anspruch auf eine rechtlich gesicherte Erschließung vergleiche E 23. November 2000, 97/07/0037).