Verwaltungsgerichtshof
10.11.2011
2011/07/0150
GRS wie 2009/07/0041 E 16. Juli 2010 RS 1
Der Eigentümer eines erschließungsbedürftigen Grundstückes muss sich nicht mit dem Befahren einer im fremden Eigentum stehenden Liegenschaft gegen jederzeitigen Widerruf begnügen. Eine lediglich (prekaristische) Duldung vermittelt ihm keinen Anspruch auf eine rechtlich gesicherte Erschließung vergleiche E 23. November 2000, 97/07/0037).