Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.2013

Geschäftszahl

2011/07/0097

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/07/0239 E 24. Mai 2012 RS 3

Stammrechtssatz

Die Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechts iSd Paragraph 21, Absatz 3, WRG 1959 stellt nicht den Fall einer Verlängerung oder eines Fortlebens des alten Wasserbenutzungsrechts, sondern die Erteilung eines neuen Rechts an Stelle eines durch Zeitablauf untergegangenen Rechts dar (Hinweis E 25. April 2002, 98/07/0023).