Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.07.2011

Geschäftszahl

AW 2011/07/0027

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Feststellung von Gemeindegut - Mit der Entscheidung über den vorliegenden Aufschiebungsantrag sind keine wie immer gearteten Signale an die Agrarbehörden verbunden. Mit dieser Entscheidung wird (lediglich) im Rahmen des vorliegenden Provisorialverfahrens entschieden, ob nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für die Antragsteller ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden ist, der gegebenenfalls für die Dauer des Verfahrens aufzuschieben wäre vergleiche B 9. Mai 2011, AW 2011/07/0017, und AW 2011/07/0018).