Verwaltungsgerichtshof
14.07.2011
AW 2011/07/0007
GRS wie AW 2011/07/0025 B 10. Juni 2011 RS 1
(Hier: Feststellung, dass Grundstücke kein Gemeindegut und daher auch nicht an Tir FlVfLG Novelle 2010 gebunden sind.)
Nichtstattgebgung - Feststellung von Gemeindegut - Der in Beschwerde gezogene Bescheid der belangten Behörde ist ein Feststellungsbescheid, mit dem die belangte Behörde die Feststellung getroffen hat, dass bestimmte agrargemeinschaftliche Grundstücke der antragstellenden Agrargemeinschaft Gemeindegut iSd Paragraph 33, Absatz 2, Litera c, Ziffer 2, Tir FlVfLG 1996 darstellen. Als Folge dieses rechtskräftigen Bescheides steht verbindlich fest, dass die antragstellende Agrargemeinschaft - in Bezug auf die im Spruch näher genannten Grundstücke - eine Agrargemeinschaft nach Paragraph 33, Absatz 2, Litera c, Ziffer 2, legcit ist. Solche Agrargemeinschaften unterliegen seit der Tir FlVfLG-Novelle 2010 bestimmten besonderen Verpflichtungen.