Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2013

Geschäftszahl

2011/05/0186

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Vorschreibung eines Kostenersatzes ist es nicht von Bedeutung, ob das jeweilige Bauunternehmen die Kosten von der Behörde bereits bezahlt erhalten hat.