Verwaltungsgerichtshof
30.04.2013
2011/05/0186
Wenn der Beschwerdeführer die Sofortmaßnahme gemäß Paragraph 129, Absatz 6, Wr BauO nicht beim unabhängigen Verwaltungssenat bekämpft hat, ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme nicht in seine subjektivöffentlichen Rechte rechtswidrig eingegriffen hat (Hinweis E vom 6. Juli 2010, 2009/05/0028).