Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2013

Geschäftszahl

2011/05/0186

Rechtssatz

Wenn der Beschwerdeführer die Sofortmaßnahme gemäß Paragraph 129, Absatz 6, Wr BauO nicht beim unabhängigen Verwaltungssenat bekämpft hat, ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme nicht in seine subjektivöffentlichen Rechte rechtswidrig eingegriffen hat (Hinweis E vom 6. Juli 2010, 2009/05/0028).